ANGEBOT

Die Rechtsberatung durch Juristen unserer Kanzlei umfasst sowohl Treffen mit Kunden, Gespräche und Beratungen mithilfe von Medien (Telefon, E-Mail, ZOOM-Messenger) als auch die Teilnahme an von Kunden geführten Verhandlungen sowie die Erstellung von juristischen, Schreiben, Entwürfen von Dokumenten oder Verträgen.

Die Anwälte unserer Kanzlei zeichnen sich durch hohe Mobilität und Flexibilität in der Herangehensweise an den Zeitpunkt und die Art der Dienstleistungserbringung aus.

Für unsere Kunden erbringen wir Dienstleistungen meistens auf Grundlage unbefristeter Verträge für Rechtsdienstleistungen und in spezifischen Angelegenheiten nach dem Prinzip der Ad-hoc-Beratung, d. h. für einzelne Aufträge. Die Vergütung wird in der Regel auf Basis des Produkts der Arbeitszeit, die für die Lösung des Problems gewidmet wurde, und des vereinbarten Vergütungssatzes berechnet.

Die Abrechnung der Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit, die ohne Runden bis auf die Minute berechnet wird. Für bestimmte Aufgaben legen wir dagegen Pauschalsätze fest.

 

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN DOKUMENTE:

1) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON RECHTSBERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN DURCH UNSERE RECHTSKANZLEI.

Strafrecht und Strafverfahren

Bei alltäglichen Tätigkeiten sind wir uns nicht bewusst, wie oft wir es mit strafrechtlichen Angelegenheiten zu tun haben. Dies gilt sowohl für Situationen, in denen wir Geschädigte sind, als auch in Fällen, wenn wir verdächtigt werden, ein Vergehen oder eine Straftat begangen zu haben. Bei der Ausübung einer Geschäftstätigkeit ist das Risiko größer, einen Fehler zu begehen, der zu einer strafrechtlichen Haftung führt. Eine nicht gezahlte Steuer oder Rechnung, eine vom Angestellten getätigte Unterschrift, Vorwurf der Urheberrechtsverletzung – all das kann zu Problemen mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. Deshalb helfen wir unseren Kunden dabei, die Gefahr der Begehung einer Straftat zu minimieren. Wir helfen auch zu beurteilen, ob unethische Verhaltensweisen von Vertragspartnern als Straftaten einzustufen sind.

Unsere langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Kunden in Straf- und Steuerstrafverfahren ermöglicht es uns, den Kunden als Unterstützung zu dienen.

Kontakt

Lesław Świstuń Geschäftsführender Partner, Anwalt leslaw.swistun@gsw.com.pl

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