ANGEBOT

Die Rechtsberatung durch Juristen unserer Kanzlei umfasst sowohl Treffen mit Kunden, Gespräche und Beratungen mithilfe von Medien (Telefon, E-Mail, ZOOM-Messenger) als auch die Teilnahme an von Kunden geführten Verhandlungen sowie die Erstellung von juristischen, Schreiben, Entwürfen von Dokumenten oder Verträgen.

Die Anwälte unserer Kanzlei zeichnen sich durch hohe Mobilität und Flexibilität in der Herangehensweise an den Zeitpunkt und die Art der Dienstleistungserbringung aus.

Für unsere Kunden erbringen wir Dienstleistungen meistens auf Grundlage unbefristeter Verträge für Rechtsdienstleistungen und in spezifischen Angelegenheiten nach dem Prinzip der Ad-hoc-Beratung, d. h. für einzelne Aufträge. Die Vergütung wird in der Regel auf Basis des Produkts der Arbeitszeit, die für die Lösung des Problems gewidmet wurde, und des vereinbarten Vergütungssatzes berechnet.

Die Abrechnung der Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitszeit, die ohne Runden bis auf die Minute berechnet wird. Für bestimmte Aufgaben legen wir dagegen Pauschalsätze fest.

 

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN DOKUMENTE:

1) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON RECHTSBERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN DURCH UNSERE RECHTSKANZLEI.

Internationaler Einzug von Forderungen

Im Zeitalter des wirtschaftlichen Abschwungs begleichen viele Einrichtungen, Unternehmer oder Verbraucher ihre Verpflichtungen nicht. Die Öffnung der Grenzen, Ausweitung des Arbeitsmarktes auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmern können ein zusätzliches, potenzielles Hindernis für die Geltendmachung von Ansprüchen darstellen. Das Angebot unserer Kanzlei im Bereich der internationalen Geltendmachung von Forderungen zeigt, dass ein Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Einzug von Forderungen nicht verhindert.

Neben Dienstleistungen im Bereich von Vertragsverhandlungen und der Sicherstellung des Gläubigerinteresses bieten wir bereits in dieser Phase einen umfassenden Service im Einzugsverfahren von Forderungen – von der Zahlungsaufforderung bis hin zu Vollstreckungsverfahren. Die Zusammenarbeit mit vielen ausländischen Kanzleien im Rahmen des Verbands Warwick Legal Network ermöglicht es uns, unseren Kunden grenzüberschreitende Dienstleistungen im Bereich des Einzugs von Forderungen anzubieten, auch wenn der Schuldner sich in einem anderen EU-Land befindet.

Auf Wunsch des Kunden, der bereit ist, dem Schuldner die Rückzahlungsfrist zu verlängern, führen unsere Spezialisten Verhandlungen durch und bereiten auch einen entsprechenden Vergleich vor.

Kontakt

dr hab. Marcin Gorazda Geschäftsführender Partner, Anwalt marcin.gorazda@gsw.com.pl
Dawid Szczerba Partner, Rechtsberater dawid.szczerba@gsw.com.pl
Sławomir Wątroba Partner, Rechtsberater slawomir.watroba@gsw.com.pl

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